E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Besserer Schutz bei verlorenem Reisegepäck

Ein Anspruch auf Schadensersatz steht Flugreisenden auch dann zu, wenn sich das Gepäck im Koffer eines Mitreisenden befand oder das Gepäck von diesem aufgegeben wurde.


Vorab: Nach dem sogenannten Abkommen von Montreal haften Fluggesellschaften dem einzelnen Kunden derzeit mit rund 1190 Euro bei dem Verlust des Koffers.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatten sich ein spanisches Gericht mit der Frage an den EUGH gewandt, ob sich die Entschädigung auf den einzelnen Koffer bezieht, oder aber auf die einzelnen Personen.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass eine Entschädigung dem einzelnen Reisenden zusteht, auch wenn sich das Gepäck im Koffer eines Mitreisenden befand. Denn nur so kann der mit dem Abkommen verfolgte gerechte Interessenausgleich erlangt werden. Dem Reisenden obliegt es dabei jedoch, den Wert des verlorenen Gepäcks nachzuweisen.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 410 11 vom 22.11.2012
Normen: Art.22 II Abkommen von Montreal
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Anwalt Abfindung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anstellungsvertrag Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg