E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zur Beförderungspflicht der Fluggesellschaften

Passagieren darf bei einem verspäteten Zubringerflug der Weitertransport nicht verweigert werden, weil ihr Gepäck noch nicht umgeladen wurde.


Selbiges widerfuhr aber einem Flugreisenden, der von München via Amsterdam in die Karibik wollte. Nach dem verspäteten Zubringerflug wurde ihm der Weitertransport mit dem Hinweis auf das fehlende Gepäck verweigert, obwohl er bereits in München für beide Flüge eingecheckt hatte. Zur Begründung wurde ihm mitgeteilt, dass bei dem Transport des Gepäcks ohne seinen Besitzer nach dem EU-Recht besondere Sicherheitsbedenken bestehen würden. So gelangte der Reisende erst einen Tag später, zusammen mit seinem Gepäck, in die Karibik und begehrte hierfür erfolgreich eine Entschädigung.

Der BGH wies darauf hin, dass die Beförderung von Gepäck ohne seinen Besitzer nach dem EU-Recht nur dann als besonderes Sicherheitsrisiko gilt, wenn der Reisende auf den getrennten Transport Einfluss hat. Da selbiges in dem gegebenen Sachverhalt aber offensichtlich nicht der Fall war, hätte die Fluggesellschaft das Gepäck auch mit einem späteren Flug nachschicken können, weshalb der Wunsch des Passagiers nach einem finanziellen Ausgleich gerechtfertigt war.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH X ZR 128 11 vom 28.08.2012
Normen: FluggastrechteVO Art. 2 j, Art. 3 II, Art. 4 III, Rom-I-VO Art. 5 II, § 271 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-153 drtm-bns 2024-11-25
Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz