E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Fehlendes Warndreieck führt zu Mithaftung

Wer zu einem Notstop auf der Autobahn gezwungen ist, muss direkt ein Warndreieck aufstellen, da bei einem Unfall ansonsten eine Mithaftung droht.


Dieser Grundsatz gilt zumindest dann, wenn, wie im zugrunde liegenden Sachverhalt, das Fahrzeug in die rechte Fahrspur hineinragt. Denn auf einer Autobahn müssen nachfolgende Fahrzeuge nicht mit einem in die Fahrbahn hineinragenden Fahrzeug rechnen, weshalb der Fahrer sofort sämtliche Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss. Unterlässt er es ein Warndreieck aufzustellen und kommt es in der Folge zu einem Auffahrunfall, muss die gegnerische Versicherung nur 50 % des entstandenen Schadens tragen. Nicht ausreichend ist es lediglich den Warnblinker an dem angehaltenen Fahrzeug anzuschalten.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG HAM 26 U 12 13 vom 29.10.2013
Normen: §§ 7, 17, 18 StVG, § 823 BGB, § 18 StVO
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg