E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Mangelhafte Belehrung schützt arglistigen Versicherungsnehmer nicht

Versicherungen dürfen auch dann von einem Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn der Versicherte unzureichend über die Folgen bewusst wahrheitswidriger Angaben informiert wurde.


Zu diesem Ergebnis gelangte der Bundesgerichtshof im Fall eines Versicherungsnehmers, der mittels eines Versicherungsmaklers eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen hatte. Im Rahmen der Antragstellung hatte der Versicherungsnehmer bewusst schwerwiegende Erkrankungen verschwiegen und die entsprechenden Antragsfelder mit ''Nein'' beantwortet. Nach Kenntniserlangung trat die Versicherung wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurück. Der Versicherungsnehmer sah sich hingegen unzureichend über die rechtlichen Folgen falscher Angaben belehrt, und wollte dementsprechend am Vertrag festhalten.

Das Gericht stellte fest, dass im Fall einer Täuschung ein Rücktritt vom Vertrag auch dann möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer unzureichend belehrt wurde. Denn die Belehrung soll dem Schutz des Versicherungsnehmers dienen. Diese Schutzwürdigkeit entfällt jedoch, wenn der Versicherungsnehmer bewusst falsche Angaben macht. Anders ist der Sachverhalt auch nicht zu bewerten, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsmakler richtige Angaben gemacht hat und dieser sie arglistig bei der Antragstellung unterschlug. Denn das Verhalten des Versicherungsmaklers ist dem Versicherungsnehmer zuzurechnen, zumal dieser in seinem Interesse handelt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IV ZR 306 13 vom 12.03.2014
Normen: § 19 I, II, V VVG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-04 wid-153 drtm-bns 2024-12-04
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg