E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Ordnungsgeld muss gezahlt werden

Die Pflicht, ein rechtskräftig verhängtes Ordnungsgeld zu bezahlen, besteht weiter, auch wenn der Gläubiger auf seinen Vollstreckungstitel verzichtet.

Verstößt der Schuldner eines Vollstreckungstitels gegen ihm darin auferlegte Unterlassungspflichten, wird auf Antrag des Gläubigers regelmäßig ein Ordnungsgeld gegen den renitenten Schuldner verhängt. Das Oberlandesgericht Nürnberg wies nunmehr das Begehren eines derart zur Raison gebrachten Schuldners ab, der sein an die Staatskasse gezahltes Geld wiederhaben wollte. Zwar habe der Gläubiger auf seine Rechte aus dem Vollstreckungstitel nach der erfolgten Geldzahlung verzichtet. Allerdings, so die Richter, stelle das Ordnungsgeld keine Ausgleichszahlung gegenüber dem Gläubiger, sondern eine Sanktion des Staates gegen die Nichtachtung eines Gerichtsbeschlusses dar. Und darüber hat auch der Gläubiger kein Verfügungsrecht.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Personalabbau Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg