E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Ordentliche Kündigung bei Geschäftsunfähigkeit

Eine dem Arbeitenehmer persönlich zugesandte Kündigung hat keine Wirksamkeit, wenn dieser zu dem Zeitpunkt Übergabe geschäftsunfähig ist.

Als geschäftsunfähig gilt, wer sich in Zustand krankhaft gestörter Geistestätigkeit befindet.

Wird er während dieser Zeit durch einen gesetzlichen Vertreter betreut, so muss das Schreiben an diesen gerichtet oder zumindest für ihn bestimmt sein. Eine Kündigung wird jedoch nicht automatisch wirksam, sobald sich der Arbeitnehmer wieder in einem geschäftsfähigen Zustand befindet.

 
Bundesarbeitsgericht, Urteil 2 AZR 794 09 vom 28.10.2010
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Personalabbau Hamburg