E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Europäischer Gerichtshof fordert Erfassungssysteme für Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof verlangt von den EU-Staaten, die Arbeitgeber zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu verpflichten.

In einer viel beachteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig und systematisch erfassen müssen. Dazu seien die Arbeitgeber aufgrund der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta der EU verpflichtet, denn nur mit einer systematischen Erfassung ließe sich feststellen, ob die zulässigen Arbeitszeiten überschritten wurden.

Ohne ein solches System kann nach Überzeugung des Gerichts weder die Zahl der vom Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie ihre zeitliche Lage noch die über die gewöhnliche Arbeitszeit hinausgehende, als Überstunden geleistete Arbeitszeit objektiv und verlässlich ermittelt werden. Damit sei es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen, um in den Genuss der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit sowie der vorgesehenen täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten zu kommen. Die deutsche Regelung, nach der nur Überstunden verpflichtend zu erfassen sind, genügt also nicht.

Unmittelbare Folgen ergeben sich aus dem Urteil jedoch noch nicht, denn das Urteil richtet sich an die nationalen Gesetzgeber, die nun entsprechende gesetzliche Regelungen schaffen müssen. Das Urteil lässt dabei flexible Lösungen zu, denn der Gesetzgeber kann Besonderheiten bestimmter Unternehmen berücksichtigen.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg