E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Einseitiger Widerruf des Weihnachtsgeldes zulässig

Der Arbeitgeber kann sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages einseitig vorbehalten, ein am Jahresanfang ausgezahltes Arbeitsentgelt einseitig zu widerrufen, wenn das Unternehmen in eine schlechte Wirtschaftslage kommt.


Einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Verwender das Recht einräumen, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, unterliegen der Inhaltskontrolle. Sie weichen von dem allgemeinen Grundsatz pacta sunt servanda ab.

Die Vereinbarung eines Widerrufsrechts ist zumutbar, wenn der Widerruf nicht grundlos erfolgen soll, sondern wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig ist.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 1 AZR 774 14 vom 24.01.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg