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Ein Arbeitgeber muss bei einer Massenentlassung eine Massenentlassungsanzeige gegenüber der Agentur für Arbeit abgeben, wenn er einer großen Zahl von Arbeitnehmern kündigt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst auch die Änderung des Arbeitsortes und Einsatzortes des Arbeitnehmers.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016
Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2016
Ein Arbeitsvertrag kann aufgrund des Bezuges einer Erwerbsunfähigkeitsrente beendet werden, wenn der Arbeitnehmer voll oder teilweise erwerbsgemindert wird.
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 21.09.2016
Die Beurteilung der regelmäßigen, relevanten Beschäftigtenzahl ist für eine Entlassung und den Entlassungszeitpunkt vorzunehmen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2016
Das Hausrecht des Arbeitgebers bei einem Streik ist im Zweifel höher zu gewichten, als das Recht der Gewerkschaft auf Streikmaßnahmen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.08.2016
Ein Arbeitsvertrag der die Regelung enthält: „Dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2016
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber im Krankheitsfall zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016
Ist ein Arbeitnehmer häufig krank, auch wenn es sich dabei lediglich um reine Kurzerkrankungen handelt, so kann der Arbeitgeber dennoch eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn eine negative Gesundheitsprognose für den Arbeitnehmer vorliegt, durch die häufigen Kurzerkrankungen betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden und eine Interessenabwägung ergibt, dass eine weitere Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen für den Arbeitgeber nicht mehr billig ist.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2016
Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Beschäftigter sich auf Weisung des deutschen Arbeitgebers vorübergehend außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Sozialversicherungsrechts begibt und dabei in einem ausländischen Unternehmen eingebunden ist, so dass er auch Steuern und sonstige fiskalische Abgaben an die dortigen Behörden zahlt.
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 09.08.2016
 

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