Der Hamburger SV hat die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit Ex-Sportdirektor Michael Mutzel verloren.
Dies geht aus einer Mitteilung des Arbeitsgerichts vom Dienstag hervor. Demnach wurde die Beurlaubung sowie die anschließende Freistellung des 42-Jährigen für unwirksam erklärt.
Die HSV Fußball AG habe Mutzel nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen beurlauben können, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Zudem äußerte die Kammer "Zweifel an der Wirksamkeit der im Arbeitsvertrag vereinbarten einseitigen Freistellungsmöglichkeit" und sah "auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien". Gegen diese Entscheidung kann der HSV Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamburg beantragen.
Der Verein hatte sich drei Tage vor dem ersten Saisonspiel von dem ehemaligen Bundesliga-Profi von Eintracht Frankfurt, dem VfB Stuttgart und dem Karlsruher SC getrennt. Der Freistellung vorausgegangen war eine massive öffentliche Kritik seines Vorgesetzten Jonas Boldt. "Michael funktioniert in einer Führungsrolle rund um die Mannschaft nicht", sagte der Sportvorstand Anfang Juni und setzte unter anderem durch, dass Mutzel keinen Kontakt mehr zur Mannschaft haben durfte.
Diese Entscheidung deckt sich mit den bisherigen Erfahrungen unserer Kanzlei. Häufig werden Führungskräfte kaltgestellt um diese dann später in eine Aufhebungsvereinbarung zu zwingen. Das Vorgehen des HSV ist leider nicht der Einzelfall. In der Vergangenheit scheiterte der HSV häufiger vor dem Arbeitsgericht Hamburg.
Daher ist es immer zweckmäßig, sich frühzeitig arbeitsrechtlich beraten zu lassen. Eine weitere Strategie von Arbeitgebern ist die regelmäßige befristete Freistellung. Auch dies ist ohne Kündigung nicht zulässig und deckt sich mit der Rechtsprechung der Instanzen am Arbeitsgericht Hamburg.
Im einem jüngst von der Kanzlei verglichenen Fall wurde die befristete Freistellung in eine unwiderrufliche Freistellung umgewandelt. Ein größerer Hamburger Klinikkonzern versucht nun nach Monaten unseren Mandanten zu kündigen. Wir werden dazu berichten.
Heiko Hecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg